Ein altes Foto mit ein modernes grafisches Element damit das ganze in der Gegenwart transportiert wird

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Eine enorme Fülle an organische Beweise die den Tätern hinterlassen haben, aber der Staat will es für unmöglich halten diese Spuren den Tätern zu zu Ordnen.

Mühe gegeben haben sich die Richter am Oberlandesgericht Stuttgart durchaus. Auf 281 Seiten stellen sie dar, warum sie eine Strafe von im Ergebnis anderthalb Jahren Haft auf Bewährung angemessen für die frühere RAF-Terroristin Verena Becker halten. Das Urteil fiel im Juli vergangenen Jahres, und sieben Monate später ist die Begründung jetzt veröffentlicht worden. Zur Klärung der eigentlich spannenden Dinge lässt die Fleißarbeit aber noch vieles offen. Dazu gehört die Frage einer wie auch immer gearteten Kooperation der Terroristen und ihres Umfeldes mit dem Verfassungsschutz.

Das über 90 Verhandlungstage lange Mammutverfahren, das vermutlich der letzte Prozess gegen ein führendes Mitglied der linksextremistischen "Rote Armee Fraktion" (RAF) bleiben dürfte, hat viel Aufsehen erregt. Im Gegensatz zu den Erträgen. Deshalb hatte die Bundesanwaltschaft lange gezögert, gegen die einzige noch nicht im rechtsstaatlichen Sinne wegen des Dreifachmordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleiter am 7. April 1977 verurteilte Ex-Terroristin vorzugehen. Ein Verfahren gegen den mit ihr festgenommenen mutmaßlichen Fahrer des Tatmotorrades Günter Sonnenberg wurde aus Gesundheitsgründen eingestellt – der Terrorist hatte bei seiner Festnahme einen Kopfschuss erlitten.

Schließlich erzwang der Sohn des prominentesten Opfers mit einer beispiellosen Hartnäckigkeit diesen Prozess. Die Urteilsbegründung zeigt, dass die obersten Ankläger gute Gründe für ihre Zurückhaltung hatten. Denn zu den beiden entscheidenden, in der Öffentlichkeit heftig diskutierten Fragen enthält das Urteil nichts Erhellendes. Weder kann heute gesagt werden, wer die Mitglieder des eigentlichen Killerkommandos waren, noch sind die Spekulationen über die Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz belegt oder widerlegt.

Der RAF galt der Staat als "Schweinesystem"

Becker habe demnach mit dem Verfassungsschutz kooperiert und auch Geld vom Staat bekommen, heißt es laut schriftlicher Urteilsbegründung. Becker habe im Dezember 1981 Kontakt zum Bundesamt für Verfassungsschutz aufgenommen und im Rahmen umfangreicher Gespräche Informationen zur RAF geliefert. Der Senat sei überzeugt, dass der Angeklagten die Zusammenarbeit trotz erlangter Geldleistungen und eventuellen Vorteilen in der Strafvollstreckung nicht leicht gefallen sei. Der Staat galt der RAF immer als "Schweinesystem".

Die Terrorgruppe hatte es sich zum Prinzip gemacht, kollektiv die Verantwortung für ihre Anschläge zu übernehmen. Deshalb gibt es nur ausnahmsweise genaue Erkenntnisse über die Schützen – etwa beim Mord an Jürgen Ponto, dem Chef der Dresdner Bank Ende Juli 1977, oder bei der Entführung von Hanns Martin Schleyer fünf Wochen später.

Sehr wahrscheinlich aber haben alle direkt oder indirekt am Buback-Attentat beteiligten Personen wegen unterschiedlicher Tatvorwürfe eine mehrfach lebenslange Freiheitsstrafe erhalten. Ob aber wirklich Stefan Wisniewski der eigentliche Todesschütze auf dem Motorrad war, wie Becker angeblich dem Verfassungsschutz mitgeteilt haben soll, bleibt offen. Zu den wilden Spekulationen über eine Verstrickung des Verfassungsschutzes taugt das Urteil ebenfalls nicht wirklich.

Da der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) lange gemauert hatte, war in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, es gäbe über die Verbindung viel zu verbergen. Falls dem so sein sollte, dann haben die Stuttgarter Richter das jedenfalls nicht ändern können. Die entsprechende Passage im Urteil geht nicht über das hinaus, was schon vor Jahren in einer ARD-Dokumentation über den Fall zu sehen, im Gegenteil: Die Richter beziehen sich gerade in dieser Kernfrage ausdrücklich auf eine Aussage in diesem Film und zitieren sie. Das ist eher ungewöhnlich für rechtsstaatliche Urteilsbegründungen.

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Lore ipsum

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Aus dem Mordfall Buback ist ein Justizfall Becker geworden, der mehr und mehr die Züge einer Geheimdienstaffäre angenommen hat. Die RAF-Frau, die verdächtigt wird, an der Ermordung des obersten Staatsanwalts der Republik beteiligt gewesen zu sein, soll für den Verfassungsschutz gearbeitet haben. Das klingt eher nach dem Plot für einen Politthriller als einem ungeklärten terroristischen Verbrechen. Sollte ein Geheimdienst, dem die Aufgabe obliegt, die Verfassung zu schützen, tatsächlich eine Frau in ihren Diensten geführt haben, die von dem Karlsruher Mordkomplott entweder informiert oder gar an ihm beteiligt gewesen ist? Die Entstehung derartiger Fantasiekonstrukte kann nur verhindert werden, wenn der Aufklärung eine ernst zu nehmende Chance geboten wird.
Wolfgang Kraushaar hat die Beziehungen bundesdeutscher Geheimdienste zum Terrorismus genau rekonstruiert und untersucht die Frage, seit wann und in welchem Zusammenhang Verena Becker mit dem Verfassungsschutz kooperiert haben könnte.

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